Betriebspraktikum

Für die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen werden in jedem Jahr zwei verbindliche, außerschulische Betriebspraktika durchgeführt. Diese sind in der Zeit vom Unterricht freigestellt, um erste berufsorientierte Erfahrungen sammeln zu können. Dazu sollen sie sich eigenständig einen Praktikumsplatz suchen und diesen dann vom Betrieb bestätigen lassen.
Die nötigen Formulare finden Sie im internen Bereich.
 

Freiwilliges Praktikum während der Ferien

Das freiwillige Betriebspraktikum ist keine Schulveranstaltung. Deshalb besteht keine gesetzliche Unfallversicherung. Wir raten zum Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für das Praktikum, weil Schäden, die währenddessen möglicherweise im Betrieb verursacht werden, in der Regel nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Eventuell benötigte Teilnahmebestätigungen und Bewertungsbögen für Praktikumsbetriebe können im internen Bereich abgerufen werden.