Vorgehensweise bei Lese-/ Rechtschreibstörung in der Grundschule

Detail

Für den Fall, dass bei Ihrem Kind in der Grundschule eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorgelegen hat ...

... und Sie den Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, möglichst zeitnah mit Frau StR (RS) Bettina Dorn, unserer Schulpsychologin, Kontakt aufzunehmen. Das Gutachten aus der Grundschule muss für die Zeit an der Realschule in jedem Fall neu ausgestellt und eventuell inhaltlich angepasst werden. In vielen Fällen muss auch eine erneute Testung beim Kinder- und Jugendpsychiater durchgeführt werden, bevor Frau Dorn nach einem Beratungsgespräch ihre Stellungnahme verfasst. Der Bescheid wird schließlich durch die Schulleitung erstellt. Informieren Sie bitte zusätzlich die Klassenleitung Ihres Kindes, damit wir pädagogisch angemessen reagieren können, solange die endgültige Bescheinigung noch nicht vorliegt. 

Die Kontaktdaten von Frau Dorn finden Sie hier.

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